Ich erfasse mit Ihnen KI-Anwendungen, ordne Rollen und Pflichten ein und unterstütze bei Nutzungsregeln und Freigaben. Einsatzzweck, Daten und Risiken bestimmen die Prüftiefe. Datenschutz, Informationssicherheit und Anbieteranforderungen werden gemeinsam berücksichtigt.
Bestehenden KI-Einsatz ordnen oder ein Projekt begleiten
Ausgangspunkt sind die tatsächlichen Anwendungen und Ihre Rolle. Nicht jedes KI-Werkzeug ist ein Hochrisiko-System; auch bei geringerem Risiko können konkrete Pflichten und interne Schutzregeln relevant sein.
Bestehender KI-Einsatz
Transparenz und Nutzungsregeln schaffen
Wenn bereits verschiedene KI-Werkzeuge verwendet werden und eine gemeinsame Übersicht, Zuständigkeiten oder abgestimmte Nutzungsregeln fehlen.
Anwendungen, Einsatzzwecke, Datenarten und Verantwortliche erfassen
Rollen, mögliche Verbote und einschlägige Anforderungen prüfen
Freigaben, Nutzungsregeln und Kompetenzbedarf festlegen
Für Beschaffung, Entwicklung oder Änderung eines KI-Systems. Wir prüfen den Einsatzkontext frühzeitig und machen offene fachliche, technische und rechtliche Fragen sichtbar.
Verwendungszweck, betroffene Personen und Rollen abgrenzen
Anbieterunterlagen, Risiken und benötigte Prüfungen zuordnen
Freigabekriterien, menschliche Kontrolle und Änderungen organisieren
Anbieter, Datenzugriffe und Abhängigkeiten in das Lieferantenmanagement einordnen
Übersicht, Entscheidungen und nachvollziehbare Regeln
Welche Ergebnisse Sie benötigen, hängt von System, Rolle, Risiken und Auftrag ab. Wir nutzen geeignete Beschaffungs-, Datenschutz- und Sicherheitsprozesse weiter. Regeln und Freigaben müssen für Ihre Beschäftigten verständlich und im Arbeitsalltag anwendbar sein.
System, Anbieter, Verwendungszweck, Datenarten, fachliche Zuständigkeit und Freigabestand sind erfasst. Änderungen lassen sich gezielt nachverfolgen.
Dokumentierte Rollen- und Pflichtenprüfung
Die Einordnung hält Annahmen, mögliche Risikokategorien, einschlägige Anforderungen und offene Prüfpunkte fest. Anbieterpflichten werden von Betreiberpflichten getrennt.
Nutzungsrichtlinie und Freigabeprozess
Regeln für Eingaben, Ergebnisprüfung, Zugriffe und zulässige Einsatzfälle sind mit Zuständigkeiten und Freigabekriterien verbunden.
Maßnahmen- und Kompetenzplanung
Offene Aufgaben erhalten Verantwortliche und Termine. Kompetenzbedarf, Unterweisungen und geeignete Nachweise werden passend zu Aufgaben und Risiken geplant.
Umsetzung in der Praxis
KI-Freigabeprozess: vom Antrag zur kontrollierten Nutzung
Eine KI-Freigabe bezieht sich auf einen bestimmten Einsatzfall. Derselbe Dienst kann für öffentliche Textentwürfe vertretbar sein und für vertrauliche Personalunterlagen eine andere Bewertung erfordern. Ein nachvollziehbarer Ablauf verbindet sechs Entscheidungen mit den zugehörigen Nachweisen.
Schritt 1
Einsatzfall und verantwortlichen Fachbereich benennen
Der Fachbereich beschreibt Aufgabe, Nutzerkreis, Anbieter, Datenarten und die beabsichtigte Verwendung der Ergebnisse. Er benennt eine verantwortliche Person. Diese Angaben bilden den Inventareintrag; eine bloße Liste von Produktnamen reicht dafür nicht.
Schritt 2
Rolle, Risiken und Pflichten einordnen
Prüfen Sie anhand des konkreten Einsatzes, ob Sie Betreiber oder Anbieter sind und ob Verbote, Hochrisikokriterien oder Transparenzpflichten berührt werden. Annahmen und offene Fragen gehören in die Entscheidungsvorlage. Ungeklärte wesentliche Anforderungen können eine Freigabe verhindern.
Schritt 3
Datenschutz, Informationssicherheit und Beschaffung beteiligen
Datenschutzverantwortliche klären unter anderem Rechtsgrundlage, Datenflüsse, gegebenenfalls Auftragsverarbeitung, Drittlandtransfers und den Bedarf einer Folgenabschätzung. IT und Informationssicherheit prüfen Zugriffe, Speicherung, Datenverwendung durch den Anbieter und Vorfallwege. Die Beschaffung führt Vertrags- und Anbieterunterlagen zusammen; der Datenschutzbeauftragte berät und überwacht unabhängig.
Schritt 4
Ergebnisqualität und Nutzung praktisch erproben
Testen Sie den freizugebenden Ablauf zunächst mit geeigneten, möglichst nicht personenbezogenen Testdaten. Prüfen Sie typische Fehlantworten, Quellen, unzulässige Eingaben und die menschliche Ergebnisprüfung. Halten Sie Testfälle, Befunde und erforderliche Nutzungsbeschränkungen fest.
Schritt 5
Freigabe mit Bedingungen dokumentieren
Die intern entscheidungsbefugte Stelle gibt den abgegrenzten Einsatz frei, verlangt Nacharbeiten oder lehnt ihn ab. Dokumentiert werden erlaubte Daten und Aufgaben, gesperrte Funktionen, Kontrollpflichten, verbleibende Risiken, Verantwortliche und Prüftermin. Beschäftigte erhalten passende Nutzungsregeln und Unterstützung beim Aufbau ihrer KI-Kompetenz.
Schritt 6
Änderungen und Vorfälle erneut bewerten
Neue Datenarten, Schnittstellen, Anbieterbedingungen oder Verwendungszwecke lösen eine erneute Prüfung aus. Beschwerden, Fehlverhalten und Sicherheitsvorfälle werden an festgelegte Stellen gemeldet. Der Inventareintrag verweist auf die aktuelle Freigabe; überholte Entscheidungen bleiben nachvollziehbar.
Praktische Freigabeakte: Inventareintrag, Rollen- und Pflichtenprüfung, Anbieterbewertung, gegebenenfalls Datenschutzunterlagen, Testprotokoll, Entscheidung mit Auflagen und Wiedervorlage. Das ist eine organisatorische Arbeitshilfe; Umfang und gesetzlich erforderliche Unterlagen richten sich nach dem konkreten System und Einsatz.
Praxisbeispiel: KI für redaktionelle Content-Prozesse freigeben
Illustratives Beispiel, keine Kundenreferenz: Eine Kommunikationsabteilung möchte mit einem externen KI-Assistenten Entwürfe für Fachtexte erstellen. Sie nutzt bereits freigegebene öffentliche Ausgangstexte. Personenbezogene Kundeninformationen und vertrauliche Projektunterlagen sind für diesen Einsatz ausgeschlossen.
Abgegrenzte Nutzung
Freigegeben wird die Erstellung von Entwürfen im benannten Unternehmenszugang. Automatische Veröffentlichung und neue Datenquellen sind nicht umfasst. Die Einordnung wird für diesen Zweck dokumentiert; ein späterer Einsatz etwa zur Personalauswahl benötigt eine eigene Prüfung.
Prüfung vor Veröffentlichung
Eine fachlich zuständige Person prüft Tatsachen, Quellen, Rechte und missverständliche Aussagen. Die Redaktion verantwortet die Veröffentlichung. Ob Kennzeichnungs- oder Offenlegungspflichten nach Artikel 50 EU AI Act greifen, wird anhand von Inhalt, Rolle und Ausnahmen gesondert bewertet; eine menschliche Prüfung ist keine pauschale Ausnahme für alle KI-Inhalte.
Dokumentierte Entscheidung
Der Freigabevermerk benennt Einsatzfall, Zugang, erlaubte Eingaben, Prüferrolle, Nutzungsregeln und Wiedervorlage. Er verweist auf Anbieterprüfung und Testprotokoll. Für den einzelnen Fachtext bleibt nachvollziehbar, wer dessen inhaltliche Freigabe erteilt hat.
Mögliche Entscheidung im Beispiel: Freigabe unter den dokumentierten Bedingungen. Kommen später Kundenakten, eine automatische Publikation oder weitere Gesellschaften hinzu, wird der Einsatz vor dieser Erweiterung neu bewertet.
Der gemeinsame Weg
Vom KI-Inventar zur geregelten Nutzung
01
Einsatz und Verantwortung erfassen
Wir sichten Anwendungen, Einsatzzwecke, Datenarten und vorhandene Regeln. Fachbereich, IT, Datenschutz und Informationssicherheit werden passend einbezogen.
02
Rollen und Anforderungen einordnen
Wir klären Ihre Rolle und prüfen Risiko- und Pflichtenkontext. Ungeklärte technische oder rechtliche Fragen werden ausdrücklich festgehalten.
03
Maßnahmen und Freigaben vereinbaren
Nutzungsregeln, Kontrollschritte, Kompetenzbedarf und Entscheidungswege werden festgelegt. Bestehende Prozesse dienen als Grundlage.
04
Nutzung und Änderungen überprüfen
Wir legen fest, wie neue Anwendungen, geänderte Einsatzzwecke, Vorfälle und Rückmeldungen bewertet und dokumentiert werden.
Für ein erstes Gespräch
Mit einem Überblick beginnen
Ein kurzer Überblick reicht zunächst aus. Vorhandene Unterlagen sichten wir anschließend im vereinbarten Rahmen.
Eingesetzte oder geplante KI-Werkzeuge und deren Verwendungszwecke
Anbieterunterlagen, Verträge und verfügbare Systembeschreibungen
Datenarten, betroffene Personengruppen und fachlich Verantwortliche
Vorhandene Nutzungsregeln, Freigaben und geplante Einführungstermine
Häufige Fragen
Fragen zu KI-Einsatz und EU AI Act
Die wichtigsten Fragen zu Umfang, Zusammenarbeit und Verantwortung.
Wer entscheidet über die Freigabe eines KI-Werkzeugs?
Die Organisation legt eine entscheidungsbefugte Stelle fest. Der Fachbereich verantwortet Zweck und Nutzung; IT und Informationssicherheit bewerten technische Risiken, Datenschutzverantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Datenschutzbeauftragte berät und überwacht unabhängig und übernimmt nicht allein durch seine Funktion die operative Freigabe. Die Entscheidung hält fachliche Bewertungen, offene Punkte und Bedingungen zusammen.
Wie organisieren wir KI-Governance in mehreren Gesellschaften?
Gemeinsame Mindestregeln, ein Inventarschema und eine zentrale Anbieterbewertung können Aufwand reduzieren. Je Gesellschaft müssen jedoch Verwendungszwecke, Vertragsrollen, Datenflüsse und Entscheidungsbefugnisse geklärt bleiben. Eine Konzernfreigabe deckt zusätzliche Daten oder andere Einsatzfälle nicht automatisch ab. Abweichungen und lokale Freigaben werden mit dem gemeinsamen Bewertungsstand verknüpft.
Brauchen wir ein eigenes KI-Gremium?
Ein eigenes Gremium ist kein Selbstzweck. Häufig lässt sich der Freigabeweg in vorhandene Beschaffungs-, Datenschutz- und Sicherheitsprozesse integrieren. Entscheidend sind klare Zuständigkeiten, Entscheidungsbefugnisse und Eskalationswege. Bei vielen Gesellschaften, komplexen Risiken oder bereichsübergreifenden Konflikten kann eine zusätzliche gemeinsame Entscheidungsrunde sinnvoll sein.
Ist jedes KI-System ein Hochrisiko-System?
Nein. Maßgeblich sind unter anderem Verwendungszweck, Einsatzkontext und die gesetzlichen Kriterien einschließlich Ausnahmen. Verbote, Transparenzanforderungen, Vorgaben für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und Hochrisikopflichten müssen getrennt geprüft werden.
Sind wir Betreiber oder Anbieter?
Wer ein fremdes System in eigener Verantwortung beruflich nutzt, kann Betreiber sein. Eigene Entwicklung, Bereitstellung unter eigenem Namen oder bestimmte Änderungen können Anbieterpflichten auslösen. Vertragsbezeichnungen allein entscheiden die Rolle nicht; der konkrete Sachverhalt ist maßgeblich.
Was gilt bereits und welche Übergangsfristen bestehen?
Der EU AI Act ist grundsätzlich seit 2. August 2026 anwendbar. Einzelne Regeln gelten früher oder später. Der aktuelle Zeitplan der EU-Kommission nennt für Hochrisiko-Anwendungen nach Anhang III den 2. Dezember 2027 und für produktbezogene Hochrisiko-Systeme nach Anhang I den 2. August 2028. Welche Vorschriften greifen, prüfen wir nach Rolle, System und Übergangsregel; diese Termine sind keine allgemeine Freistellung für KI-Projekte.
Wie hängen KI-Governance, Datenschutz und ISMS zusammen?
KI-Freigaben lassen sich mit Beschaffung, Zugriffssteuerung, Datenschutzprüfung und Vorfallmanagement verbinden. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, bleibt die DSGVO eigenständig anwendbar. Ob beispielsweise eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, wird gesondert geprüft.
Brauchen alle Beschäftigten dieselbe KI-Schulung?
Der notwendige Kompetenzumfang hängt von Aufgaben, Kenntnissen, eingesetzten Systemen und Risiken ab. Wir ordnen Zielgruppen und Lernbedarf zu und planen geeignete Nachweise. Ein allgemeines Teilnahmezertifikat ersetzt keine rollenbezogene Bewertung.
Wie vermeiden wir unnötigen Aufwand bei einfachen KI-Anwendungen?
Wir beginnen mit dem konkreten Einsatzzweck und prüfen die dafür relevanten Pflichten und Risiken. Eine überschaubare Anwendung kann mit klaren Nutzungsregeln und einem schlanken Freigabeprozess auskommen. Sensible Daten, weitreichende Entscheidungen oder kritische Abhängigkeiten können vertiefte Prüfungen erfordern. Die Größe Ihrer Organisation allein bestimmt die Anforderungen nicht.