Zum Hauptinhalt springen

Datenschutz und Rechenschaft

Datenschutzberatung und externer DSB

Ich begleite Datenschutzvorhaben und übernehme Mandate als externer Datenschutzbeauftragter. Gemeinsam ordnen wir Pflichten, Prozesse und Nachweise – mit klaren Zuständigkeiten und Blick auf die Risiken für betroffene Personen.

Zusammenarbeit

Datenschutzprojekt oder laufendes DSB-Mandat

Der passende Auftrag richtet sich nach Ihrem Umsetzungsbedarf und der vorhandenen Datenschutzorganisation.

Projektbezogene Beratung

Projektbezogene Datenschutzberatung

Für Unternehmen, die einzelne Datenschutzprozesse aufbauen, vorhandene Unterlagen ordnen oder konkrete Lücken bearbeiten möchten. Ich begleite die Umsetzung gemeinsam mit Ihren Verantwortlichen.

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutzprozesse strukturieren
  • Technische und organisatorische Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren
  • Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Nachweise zusammenführen
Datenschutzprojekt besprechen

Laufendes Mandat

Mandat als externer Datenschutzbeauftragter

Ich übernehme die unabhängige Beratungs- und Überwachungsfunktion. Bei der Aufgabenwahrnehmung berücksichtige ich gemäß Art. 39 DSGVO die mit den Verarbeitungen verbundenen Risiken.

  • Verantwortliche und Beschäftigte unterrichten und beraten
  • Datenschutzvorgaben und deren Umsetzung überwachen
  • Anfragen Betroffener begleiten und mit der Aufsichtsbehörde zusammenarbeiten
DSB-Mandat anfragen

Was Sie in der Hand haben

Arbeitsergebnisse für Datenschutz und Rechenschaft

Die folgenden Beispiele zeigen mögliche Arbeitsergebnisse. Welche davon benötigt werden, legen wir im Auftrag fest.

Meine Arbeitsweise kennenlernen
Verarbeitungsverzeichnis und TOMs
Vorhandene Verarbeitungen, Schutzmaßnahmen und Unterlagen sind abgeglichen; fehlende oder veraltete Angaben werden sichtbar.
Abgegrenzte Aufgaben und Rollen
Die Aufgaben von Unternehmensverantwortlichen, operativer Umsetzung und Datenschutzbeauftragtem sind nachvollziehbar zugeordnet.
Maßnahmenübersicht nach Datenschutzrisiko
Offene Punkte sind nach Risiken für betroffene Personen, Dringlichkeit und Aufwand geordnet und mit Zuständigkeiten verbunden.
Dokumentierte Beratung und Überwachung
Empfehlungen, Feststellungen und Entscheidungen sind entsprechend dem Auftrag mit den zugehörigen Nachweisen verknüpft.

Der gemeinsame Weg

So wird der Datenschutzauftrag bearbeitet

  1. Ausgangslage klären

    Wir besprechen Anlass, relevante Verarbeitungen und vorhandene Datenschutzstrukturen.

  2. Auftrag und Rollen abgrenzen

    Wir klären Beratungsbedarf, ein mögliches DSB-Mandat und die Zuständigkeiten im Unternehmen.

  3. Prioritäten festlegen

    Wir ordnen offene Punkte anhand der Risiken für betroffene Personen und planen die nächsten Schritte.

  4. Umsetzung und Nachweise begleiten

    Ihre Verantwortlichen setzen Maßnahmen um. Ich begleite entsprechend dem Auftrag mit Beratung, Dokumentationsunterstützung oder unabhängiger Überwachung.

Für ein erstes Gespräch

Mit einem Überblick beginnen

Ein kurzer Überblick reicht zunächst aus. Vorhandene Unterlagen sichten wir anschließend im vereinbarten Rahmen.

  • Anlass der Anfrage und gegebenenfalls anstehende Termine
  • Überblick über relevante Verarbeitungen und betroffene Unternehmensbereiche
  • Vorhandenes Verarbeitungsverzeichnis, TOMs und weitere Datenschutzunterlagen
  • Interne Ansprechpartner und gegebenenfalls bereits benannter Datenschutzbeauftragter

Häufige Fragen

Fragen zu Beratung und DSB-Mandat

Die wichtigsten Fragen zu Umfang, Zusammenarbeit und Verantwortung.

Muss jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Nein. Ob eine Benennung erforderlich ist, richtet sich nach Art. 37 DSGVO und ergänzenden nationalen Vorschriften, insbesondere § 38 BDSG. Das ist anhand der konkreten Tätigkeiten und Voraussetzungen zu prüfen.

Ist Beratung auch mit vorhandenem Datenschutzbeauftragten möglich?

Ja. Projektbezogene Unterstützung kann in Abstimmung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten erfolgen. Wir klären den Auftrag und die Schnittstellen zu den bestehenden Verantwortlichkeiten.

Wie unterstützen Sie bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung?

Ich berate auf Anfrage zur Datenschutz-Folgenabschätzung und überwache im DSB-Mandat ihre Durchführung. Die Verantwortung für Durchführung, Bewertung und Entscheidungen bleibt beim Verantwortlichen.

Lässt sich Datenschutz mit bestehenden Sicherheitsstrukturen verbinden?

TOMs und Nachweise lassen sich mit vorhandenen ISMS- oder NIS-2-Strukturen abstimmen. Datenschutzrechtliche Zwecke, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechte bleiben eigenständig zu prüfen.

Passende Unterstützung im Datenschutz klären

Im Orientierungsgespräch besprechen wir Ihre Ausgangslage und den passenden Umfang einer Zusammenarbeit.