Schnell einordnen, ob NIS-2 für Ihr Unternehmen näher zu prüfen ist
Die kostenlose Ersteinschätzung gibt Ihnen in wenigen Minuten eine erste Orientierung zur möglichen NIS-2-Relevanz.
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Prüflogik und Grenzen
Was die NIS-2-Ersteinschätzung leisten kann
Die Ersteinschätzung ersetzt keine vertiefte Einzelfallprüfung. Sie ordnet die maßgeblichen Prüffaktoren so, dass schneller erkennbar wird, ob NIS-2 für die betrachtete Einheit näher zu bewerten ist. Im Mittelpunkt stehen Prüfungseinheit, Sektor, Tätigkeit, Größen- und Konzernbezug sowie belastbar ableitbare nächste Schritte.
Häufige Fragen zur NIS-2-Betroffenheit
Wie lässt sich die NIS-2-Betroffenheit belastbar eingrenzen?
Ausgangspunkt ist eine klar benannte Prüfungseinheit. Danach werden Sektor, konkrete Tätigkeit, Rolle in der Wertschöpfung, Unternehmensgröße, Konzernbezug und Standortbezug zusammen betrachtet. Wichtig ist, Annahmen und offene Punkte sichtbar zu machen, damit die Einordnung später nachvollziehbar und prüfbar bleibt.
Warum reichen Mitarbeitendenzahl und Umsatz nicht aus?
NIS-2 hängt nicht allein an Mitarbeitendenzahl oder Umsatz. Sektor, konkrete Leistung, Konzernstruktur, Standortbezug und besondere Rollen können die Betroffenheitsprüfung wesentlich verändern.
Was ist der nächste Schritt bei möglicher NIS-2-Betroffenheit?
Sinnvoll ist zunächst eine saubere Abgrenzung der betroffenen Einheit. Danach lassen sich Pflichten, vorhandene Maßnahmen, Lücken und Nachweise strukturiert in eine priorisierte Umsetzungslogik oder Gap-Analyse überführen.
Was bedeutet ein unauffälliges NIS-2-Ergebnis?
Es zeigt, dass nach den eingegebenen Angaben derzeit keine naheliegende Betroffenheit erkennbar ist. Ändern sich Tätigkeit, Struktur, Rolle oder Schwellenwerte, sollte die Einordnung erneut betrachtet werden.
Weitere Hintergründe zur Umsetzung finden Sie auf der Seite NIS-2-Beratung und Umsetzung.