Schnell einordnen, ob NIS-2 für Ihr Unternehmen näher zu prüfen ist
Die kostenlose Ersteinschätzung gibt Ihnen eine erste Orientierung zur möglichen Betroffenheit nach dem deutschen BSI-Gesetz (BSIG).
Ablauf:Erste Orientierung im Tool · fachliche Einordnung per E-Mail · bei Bedarf vertiefte Einzelfallprüfung.
Im Tool
Erste Orientierung
Per E-Mail
Fokussierte fachliche Einordnung
Bei Bedarf danach
Vertiefte Einzelfallprüfung
Anwendungsbereich: deutsches BSIG
Die Einordnung gilt ausschließlich nach deutschem BSIG. Bei maßgeblicher Niederlassung in einem anderen EU-Staat ist dessen nationales NIS-2-Recht gesondert zu prüfen.
Prüflogik und Grenzen
Was die NIS-2-Ersteinschätzung leisten kann
Die Ersteinschätzung ersetzt keine vertiefte Einzelfallprüfung. Sie ordnet die maßgeblichen Prüffaktoren des deutschen BSIG so, dass schneller erkennbar wird, ob die betrachtete Einheit näher zu bewerten ist. Im Mittelpunkt stehen Prüfungseinheit, Sektor, Tätigkeit, Größen- und Konzernbezug sowie belastbar ableitbare nächste Schritte.
Häufige Fragen zur NIS-2-Betroffenheit
Wie lässt sich die NIS-2-Betroffenheit belastbar eingrenzen?
Ausgangspunkt ist eine klar benannte Prüfungseinheit. Danach werden Sektor, konkrete Tätigkeit, Rolle in der Wertschöpfung, Unternehmensgröße, Konzernbezug und Standortbezug zusammen betrachtet. Wichtig ist, Annahmen und offene Punkte sichtbar zu machen, damit die Einordnung später nachvollziehbar und prüfbar bleibt.
Warum reichen Mitarbeitendenzahl und Umsatz nicht aus?
NIS-2 hängt nicht allein an Mitarbeitendenzahl oder Umsatz. Sektor, konkrete Leistung, Konzernstruktur, Standortbezug und besondere Rollen können die Betroffenheitsprüfung wesentlich verändern.
Was ist der nächste Schritt bei möglicher NIS-2-Betroffenheit?
Sinnvoll ist zunächst eine saubere Abgrenzung der betroffenen Einheit. Danach lassen sich Pflichten, vorhandene Maßnahmen, Lücken und Nachweise strukturiert in eine priorisierte Umsetzungslogik oder Gap-Analyse überführen.
Was bedeutet ein unauffälliges NIS-2-Ergebnis?
Es zeigt, dass nach den eingegebenen Angaben derzeit keine naheliegende Betroffenheit erkennbar ist. Ändern sich Tätigkeit, Struktur, Rolle oder Schwellenwerte, sollte die Einordnung erneut betrachtet werden.
Gilt das Ergebnis auch für andere EU-Staaten?
Nein. Die Richtlinie NIS 2 wird in jedem Mitgliedstaat durch nationales Recht konkretisiert. Dieses Tool betrachtet nur das deutsche BSIG. Bei einem maßgeblichen Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat sind dessen Zuständigkeit und nationale Regeln gesondert zu prüfen.
Weitere Hintergründe zur Umsetzung finden Sie auf der SeiteNIS-2-Beratung und Umsetzung.